VereinDie Tiroler Künstler*schaft begreift sich als ein Forum für zeitgenössische Kunst und setzt sich als Künstler_innervereinigung
für die Freiheit und Unabhängigkeit von Kunst ein. Das Programm umfasst sämtliche Formen des zeitgenössischen künstlerischen
Ausdrucks und stellt einen Raum dar, der sich dadurch auszeichnet, experimentelle, Disziplinen übergreifende und mitunter
kontroversielle Projekte innerhalb eines professionellen Ausstellungskontexts zu präsentieren. Die Tiroler Künstler*schaft,
die seit 1946 besteht, betreibt ein internationales Ausstellungsprogramm, das ganzjährig in den Räumen der Neuen Galerie in
der Innsbrucker Hofburg sowie des Kunstpavillons im Hofgarten stattfindet. Das Künstlerhaus Büchsenhausen bildet seit 2003
den Rahmen des Internationalen Fellowship Programms für Kunst und Theorie (Die Ausschreibung dafür erfolgt im Herbst 2018),
zu dem jährlich vier Stipendiant_innen nominiert sind. Veranstaltungsreihen, Vorträge und Dialoge bieten sowohl einen Rahmen
für regionale als auch für internationale künstlerische Diskurse. Die Tiroler Künstler*schaft stellt darüber hinaus eine Interessensvertretung
für Tiroler Kunstschaffende dar und engagiert sich als solche in aktuellen kulturpolitischen Fragestellungen.
Unter
www.kuenstlerschaft.at finden Sie Informationen über das aktuelle und vergangene Ausstellungsprogramm. Für 2019 sind je vier
Ausstellungen im Kunstpavillon und in der Neuen Galerie vorgesehen.
AusstellungsorteKunstpavillon:
Der Kunstpavillon liegt wenige Gehminuten vom Stadtzentrum entfernt, im so genannten Kleinen Hofgarten.
Das Haus wurde 1842 als Sommerhaus des Landesgouverneurs erbaut und 1950 zu einer Oberlichtgalerie adaptiert. Der Raum hat
ca. 175 m².
Neue Galerie:
Die Neue Galerie umfasst 95 m² Ausstellungsfläche und befindet sich im Erdgeschoß
der Hofburg, am Eingang der Innsbrucker Altstadt. Die historischen Gewölbe wurden Anfang 2011 generalsaniert. Die Räume sind
im Gegensatz zum Kunstpavillon für Projektionen einfach abzudunkeln.
Grundrisse und Bildmaterial finden Sie zum
Download auf der Homepage
http://www.kuenstlerschaft.at/verein/raeume-und-plaene/BewerbungsverfahrenUnterlagen, die das künstlerische Werk repräsentieren bzw. Vorschläge für
Ausstellungsprojekte für das Jahr 2019, können bis 27. April 2018 bei der Tiroler Künstler*schaft, Kunstpavillon, Rennweg
8a, 6020 Innsbruck, eingereicht werden.
Teilnahmeberechtigt sind nationale und internationale Künstler_innen und Kurator_innen
mit Ausstellungserfahrung.
Die Bewerbungen erfolgen schriftlich in englischer oder deutscher Sprache und müssen
folgende Dokumente beinhalten:
ein formloses Ansuchen
eine Konzeptbeschreibung (im Fall eines konkreten Projektvorschlags,
max. 1.000 Wörter)
ein Portfolio bzw. eine Dokumentation der Arbeit der letzten Jahre (max. 2 Kataloge, max. 10 Fotos,
bitte keine Originale!)
einen kurzen Lebenslauf
Filme und Videoarbeiten (auf DVD oder Vimeo- oder Youtube-Links;
kein WeTransfer, kein Dropbox-Link!): Inhalt und Videostills müssen zusätzlich auf zwei Din A4-Seiten zusammengefasst werden.
Bei Filmen/Videos, die länger als 10 Minuten dauern, muss der/die Künstler_in einen Ausschnitt erstellen.
Den unterzeichneten
Ausdruck der Bestätigungs-E-Mail des ausgefüllten Online-Formulars (siehe www.kuenstlerschaft.at/ausschreibungen)
Wichtiger Hinweis: Nur Einreichungen per Post werden berücksichtigt!
Jury 2018:
Künstler_innen des Vorstands der
Tiroler Künstler*schaft
Ingeborg Erhart, Kuratorin und Geschäftsleiterin der Tiroler Künstler*schaft
Der Ablauf
des Programms für 2019 wird im Laufe des Sommers 2018 festgelegt.
Bitte richten Sie Einreichungen für den Kunstpavillon
und die Neue Galerie an folgende
Adresse:Tiroler Künstler*schaft – Kunstpavillon
Betreff:
Programm 2019
Rennweg 8a
A-6020 Innsbruck
office@kuenstlerschaft.atEinreichfrist: Freitag, 27. April 2018 (Es gilt das Datum des Poststempels.)
Die Einreichungen werden nicht retourniert.
Auf Wunsch erfolgt die Rücksendung der Unterlagen. In diesem Falle muss eine Bearbeitungsgebühr, für die postalische Rücksendung
der Unterlagen, in der Höhe von EUR 10,- der Einreichung in einem Umschlag beigelegt werden. Eine persönliche Abholung im
Kunstpavillon ist möglich. Die Unterlagen werden bis Ende 2018 aufbewahrt.
Den Einreichenden entsteht aus der Teilnahme
kein Rechtsanspruch. Die Juryentscheidung kann nicht beeinsprucht werden. Die Jury behält sich vor, aus Gruppeneinreichungen
einzelne Positionen auszuwählen bzw. aus Solo-Einreichungen Gruppenausstellungen vorzuschlagen.
Zu spät eingelangte
sowie nicht vollständig ausgefüllte Einreichungen werden in den Auswahlprozess nicht einbezogen.
Alle Einreicher_innen
werden per E-Mail (oder postalisch) über das Ergebnis der Auswahl informiert.