WETTBEWERB ZUR GESTALTUNG DES WISSENSCHAFTSPREIS DER ÖSTERREICHISCHEN FORSCHUNGSGEMEINSCHAFT

Einreichfrist: 20. April 2018
Im Rahmen einer Kooperation zwischen der Österreichischen Forschungsgemeinschaft und der Universität für angewandte Kunst Wien wird folgende Ausschreibung für ordentlich inskribierte Studierende der Angewandten bekanntgegeben:
Deadline: Freitag, 20.04.2018, 12:00
Jury: Mai 2018
Preisverleihung: 15.11.2018
Preisgeld: Euro 2000.-
Kostenübernahme der Objekterstellung: bis max. Euro 2500.-

Im Rahmen des Wettbewerbs soll der Wissenschaftspreis der ÖFG bzw. die Trophäe, die der/die Preisträger/in erhält,  gestaltet werden.

Die Österreichische Forschungsgemeinschaft ÖFG wurde 1977 mit der Intention gegründet, sowohl der Wissenschaftsförderung als auch der Wissenschaftspolitik in Österreich neue Impulse zu geben und damit zur Zukunftsförderung und Qualitätssicherung von Forschung und Lehre in Österreich beizutragen. Die Österreichische Forschungsgemeinschaft möchte den interdisziplinären und standortübergreifenden Dialog zu wissenschaftlich und gesellschaftlich relevanten Themen fördern und entsprechende Forschungen anregen, bildungs- und hochschulpolitische Themen fundiert aufbereiten sowie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses beitragen.

Mit dem Wissenschaftspreis der ÖFG soll österreichische Wissenschaft sichtbar gemacht werden, in dem die hervorragende Leistung einer Person oder ein hervorragendes wissenschaftliches Werk ausgezeichnet werden.

Der Preis kann einem Wissenschaftler/ einer Wissenschaftlerin sowohl für eine außergewöhnliche einzelne Leistung als auch für mehrere, ein Gesamtwerk bildende Arbeiten verliehen werden.

Der Wissenschaftspreis kann sowohl an Personen vergeben werden, die sich durch ihre wissenschaftliche Arbeit um die Forschung in Österreich Verdienste erworben haben, als auch an solche, deren wissenschaftliches Werk für Österreich von außergewöhnlicher Bedeutung ist.

Weitere Informationen über die Österreichische Forschungsgemeinschaft unter www.oefg.at.
Für die kommende Preisverleihung im Herbst/Winter 2018 soll nun der Wissenschaftspreis der ÖFG/ die Trophäe, die der Preisträger/ die Preisträgerin verliehen bekommt, neu gestaltet werden.

Der von der Jury ausgewählte Entwurf wird mit einem Preisgeld von Euro 2000.- dotiert und der Gewinner erhält zusätzlich eine Kostenübernahme der Objekterstellung bis maximal Euro 2500.-.

ANFORDERUNGEN

•    Das Objekt darf exklusiv nur für diese Auszeichnung gestaltet werden
•    Eine Überreichung per Hand und Ausstellbarkeit in entsprechenden Schaukästen muss möglich sein
•    Einfache Reproduzierbarkeit für weitere Auszeichnungen in den Folgejahren
•    Gesicherte Verfügbarkeit der Herstellungsmaterialien und der Herstellung
•    Anbringungsmöglichkeit für eine Plakette oder Ähnliches muss vorhanden sein
[Name des Awards, Jahreszahl, Name des Preisträgers/ der Preisträgerin, eventuell Logo]
•    Das Objekt soll auch auf Fotografien eindeutig in ihrer Gestalt erkennbar sein und die
konzeptionelle Idee wiedergeben

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Der Gewinner/ die Gewinnerin erklärt sich bereit, die Realisierung des Objektes umgehend nach Benachrichtigung nach der Juryentscheidung Mitte/Ende Mai 2018 zu beginnen bzw. in Auftrag zu geben und bis spätestens  Mitte Oktober 2018 an die Österreichische Forschungsgemeinschaft zu übergeben.

Den Teilnehmenden steht es frei, mehr als einen Entwurf einzureichen.
Die einzelnen Entwürfe sind jedoch für die Einreichung eindeutig als jeweils eigenständige Beiträge zu kennzeichnen. Pro Person können bis zu drei Entwürfe eingereicht werden.

Der Gewinner/ die Gewinnerin überträgt das Recht der Produktion des ausgewählten Objektes für zukünftige Wissenschaftspreise der ÖFG sowie das Werknutzungsrecht an dem Projekt und des Objektes entsprechend den Bestimmungen an die Auftraggeber.
[siehe Urheberrecht und Werknutzungsrecht]

EINREICHUNGSKRITERIEN

•    Vorlage eines Entwurfs in Form einer Skizze, einer Fotomontage, eines Modells oder eines Renderings etc. im Format JPEG oder PDF mit einer Dateigröße von maximal 10 MB [größere Dateien bitte per Wetransfer senden, Vimeo Dateien nur als Zusatz]
•    Objektbeschreibung inklusive Kurzbiografie und Kontaktdaten
[Email, Telefon, Adresse, Studieninfo inkl. Matrikelnummer und Studienbestätigung]
mit Angabe der zu verwendenden Materialien, der Materialoberflächen und des Gewichts, der Herstellungsmethode und möglichen Herstellern.
Länge: maximal eine A4 Seite im Dateiformat PDF
•    Kostenübersicht*, und Zeitplan
•    Eine nachvollziehbare Kostenkalkulation mit Darstellung der Material- und Herstellungskosten in
der Höhe von maximal Euro 2500.- ist vorzulegen. In dieser Kostenkalkulation sind alle zur Produktion des Objektes anfallenden Kosten zu berücksichtigen.
RÜCKFRAGEN UND EINREICHUNGEN
bis spätestens 20. April 2018 12:00 an:

UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN
INFORMATION, PUBLIKATIONEN UND VERANSTALTUNGEN
Jasmin Vogl
Stubenring 3, Ferstel-Trakt, 1. Stock  
jasmin.vogl@uni-ak.ac.at
01/ 71133/ 2162


JURY

Zunächst werden in einer Formalprüfung durch die Universität für angewandte Kunst Wien formal fehlerhafte Einreichungen ausgeschlossen.

Dann werden der Jury alle Einreichungen zur Beurteilung vorgelegt, die formal den Einreichungskriterien entsprechen.

Die Jury bewertet Qualität und Eignung des Kunstwerks, die künstlerische Idee,  sowie praktische Machbarkeit und Haltbarkeit. Bei Verhinderung eines oder mehrerer Jurymitglieder werden Ersatzpersonen durch die auslobenden Stellen bestellt. Die Jury entscheidet nach welchem Modus sie zu einem Ergebnis gelangt. Die Entscheidungen der Jury können nicht beeinsprucht werden.

PREISGELD UND BUDGET

Für den von der Jury ausgewählten Entwurf wird ein Preis in der Höhe von EURO 2000.- vergeben.
Die Kosten der Objekterstellung der ausgewählten Einreichung werden bis max. EURO 2500.- übernommen. [Die Abgeltung der Kosten von Firmen und Personen, die zur Realisierung des Objektes beitragen, obliegt der Künstlerin/dem Künstler.]

URHEBERRECHT UND WERKNUTZUNGSRECHT

Dem Künstler/ der Künstlerin steht für diesen Zeitraum kein Werknutzungsrecht an dem Projekt und des Objektes zu.

Der Österreichischen Forschungsgemeinschaft steht ein ausschließliches Werknutzungsrecht an dem siegreichen Projekt und den Trophäen für die nächsten zehn Jahre zu. In jedem Fall behält der Künstler/die Künstlerin das Urheberrecht an den Entwürfen und kann diese veröffentlichen.


VERÖFFENTLICHUNG DER ERGEBNISSE

Der Gewinner wird über den Ausgang des Wettbewerbes schriftlich per e-mail verständigt sowie über den internen Newsletter der Angewandten Anfang Juni bekanntgegeben.