Zweck/Intention:
Die Kunst- und Kulturszene lebt vom ständigen Austausch auf internationaler Ebene. Es ist ein
wichtiger Förderschwerpunkt, österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte neue Entfaltungsmöglichkeiten zu
bieten.
Voraussetzung: Das Bundeskanzleramt, Sektion für
Kunst und Kultur, hat im Banff Centre in Kanada einen Stipendienplatz geschaffen und vergibt diesen im Rahmen dieser Ausschreibung.
Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler,
die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). Die Bewerbung
von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen
ausgeschlossen. Kunstschaffende, die für das Jahr 2019 bereits ein Staats- oder Startstipendium, ein Förderatelier, ein anderes
Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können im selben
Jahr nicht für ein Auslandsatelier in Banff berücksichtigt werden.
Gute Englisch-Kenntnisse sind unabdingbar und
sollen zu einem künstlerischen Dialog in internationalem Kontext befähigen. Es muss die Bereitschaft vorausgesetzt werden,
sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren.
Stipendiendauer:
Je nach Projekt wird mit dem Banff Centre der günstigste Antrittstermin und die günstigste Aufenthaltsdauer vereinbart
und zwar je nach Projektart durchschnittlich fünf bis sieben Wochen.
Stipendienhöhe:
Die Dotierung beträgt EUR 2.400,-- und umfasst die Kosten für den Aufenthalt (Atelier, Wohnen, Essen), für Reisekosten
wird zusätzlich ein Pauschalbetrag in Höhe von EUR 1.200,-- zur Verfügung gestellt.
Alleinerziehende: Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller
zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums
nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist
die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen
wird, einen um den Betrag von EUR 200,-- per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular (http://www.kunstkultur.bka.gv.at/)
muss ausgefüllt beigelegt werden.
Einsendeschluss: 31. Mai 2018 (es gilt das
Datum des Poststempels)
Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk „Banff“ zu kennzeichnen.
Einreichung: Die Bewerbung hat zu enthalten:
• genau
ausgefülltes Bewerbungsformular „Auslandsatelier Medienkunst Banff/Kanada“ (http://www.kunstkultur.bka.gv.at)
•
Kurzfassung des Projekts und Kurzbiografie in Deutsch und Englisch, (maximal 1 Seite). Kopie des Abschlusszeugnisses
sowie Kopie des Meldezettels beilegen.
• ausführliche und genaue Beschreibung in Deutsch und Englisch
des Projekts, das verwirklicht werden soll, mit genauen Angaben über das inhaltliche Konzept, Durchführungsart, Durchführungsdauer/Zeitplan,
technischen und sonstigen Bedarf, der zur Realisierung des Projekts nötig ist
• Lebenslauf in Englisch:
Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, ProfessorInnen) und
zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit (Aktivitäten, Ausstellungen etc.)
• Portfolio/Mappe
(Bilddokumentation) der bisherigen künstlerischen Arbeit (keine Originale, keine Sammelkataloge), CD-ROM oder DVD oder sonstige
Bildunterlagen (maximal DIN A4, keine Verweise auf Internetadressen, keine Kritiken und Pressematerial, allenfalls ein Katalog)
• Eine Einreichung in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.
Einreichungen sind per Post zu schicken oder persönlich abzugeben, Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Ausschreibung
kann auch auf der Webseite der Sektion für Kunst und Kultur eingesehen werden (http://www.kunstkultur.bka.gv.at/). Alle Unterlagen
sind namentlich zu kennzeichnen.
Die Unterlagen sollen der Jury ermöglichen, sich ein Bild über die bisherige künstlerische
Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers zu machen. Der Jury werden nur vollständige, formal entsprechende und rechtzeitig eingelangte
Unterlagen vorgelegt.
Vergabe: Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag
einer unabhängigen Jury. Im Bundeskanzleramt erstellt eine Jury die Vorauswahl, die definitive Entscheidung liegt beim Banff
Centre, das sich direkt mit dem betreffenden Künstler/der betreffenden Künstlerin in Verbindung setzt.
Alle BewerberInnen
werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Eingereichtes
Bildmaterial wird im Postweg retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.
Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Nachweis: Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die StipendiatInnen,
der Abteilung II/1 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial
über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Postadresse: Bundeskanzleramt,
Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung II/1, Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Ansprechperson:
Dr. Herbert Hofreither
herbert.hofreither@bka.gv.at