70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Offener, einstufiger Realisierungswettbewerb des Instituts für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark in Kooperation mit dem
ORF Steiermark für einen künstlerischen Kurzfilm.
THEMA:
Das Gedenkjahr 2018 erinnert
auch an die im Jahr 1948 verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, verkündet am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung
der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris. Dabei gelten ihre 30 Artikel als unverbindliche Empfehlungen der Vereinten
Nationen, womit die Erklärung keine Rechtsquelle darstellt und daher nicht einklagbar ist. Basierend auf der Virginia Declaration
of Rights von 1776 und der Erklärung der Menschenund Bürgerrechte von 1897 stellt sie den Versuch dar, allgemein verbindliche
Grundregeln menschlichen Zusammenlebens zu formulieren. Nach Angaben des Office of the High Commissioner for Human Rights
wurde sie in 460 Sprachen übertragen und ist damit einer der meist übersetzten Texte.
Eng verbunden mit der 1949 verabschiedeten
Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels, dessen Internationaler Tag zur Abschaffung der Sklaverei am 2. Dezember 2018
stattfindet, jährt sich die Unterzeichnung der Menschenrechte am 10. Dezember 2018 zum 70. Mal.
Bereits anlässlich des
25. Jahrestages der Menschenrechtsdeklaration beschloss die Stadt Graz im Jahr 1973, einen Platz der Menschenrechte zu benennen,
im Jahr 2001 erklärte sie sich zur ersten europäischen Menschenrechtsstadt. Dies ist kein Ehrentitel, sondern ein Arbeitsauftrag,
in dem sich die Stadt Graz freiwillig verpflichtet, bestimmte Kriterien
einzuhalten.
Vereinbart nach dem Grauen
zweier Weltkriege hat die Erklärung im Wissen um Menschenverachtung, -vernichtung und Größenwahn nichts an Aktualität verloren.
Krieg, Vertreibung, Folter und Terror, aber auch Ignoranz dem/der Anderen gegenüber, das Fehlen von Verständnis und der daraus
resultierenden Unterlassung des Einhaltens oder der Missachtung von Menschenrechten sind Realitäten, die stets thematisiert
werden müssen.
Aus diesem Anlass hält das Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark in Kooperation mit
dem ORF Steiermark einen Kurzfilmwettbewerb ab.
Die eingereichten Filme sollen sich auf Wesen, Sinn, Geschichte und Aktualität
der Menschenrechtserklärung beziehen und das Fernsehpublikum überzeugen.
Trotz des Wissens um oftmalige Unkenntnis der
Erklärung zielt der Wettbewerb nicht auf reines Zitieren bekannter Artikel ab, sondern auf die aktuelle Sensibilisierung der
Thematik und die Auseinandersetzung mit dem allgemeinen Phänomen der Nicht- oder Missachtung der Menschenrechte bei gleichzeitig
hoher Empathiefähigkeit des Menschen.
Insgesamt werden 1-3 Gewinnerfilme durch eine Fachjury ausgewählt.
Preisgeld: 1. Preis: € 5.000.-
2. Preis: € 3.000.-
3. Preis: € 2.000.-
KRITERIEN:
Inhaltlicher
Bezug zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Aktualität
Künstlerische Qualität
Inhaltlich überzeugend
für das Fernsehpublikum
ANFORDERUNGEN (Kurzversion):
Spieldauer: max. 30 Sekunden
Sendetaugliches Format
(16:9, HD)
MP-4 Movie
Die exakten Anforderungen finden Sie in der Ausschreibung/AGB oder unterwww.kioer.at/kurzfilm