Sprachkunst

Zulassungsprüfung 2016


Die Zulassungsprüfung dient der Feststellung der fachspezifischen künstlerischen Eignung für das Studium.
 
Folgende Fähigkeiten und Kompetenzen sind Gegenstand der Zulassungsprüfung:
  • Fähigkeit zur differenzierten Wahrnehmung, zu sprachlicher Ausdrucksfähigkeit und Originalität (in deutscher Sprache!)
  • die Fähigkeit, Themen zu erkennen und in einem gestalterischen Prozess zu entwickeln
  • kommunikative Kompetenz
  • Es gibt keine Altersbeschränkung. Die Matura oder eine abgeschlossene Berufsausbildung ist für die Aufnahme nicht erforderlich.

Einreichung der Bewerbungsunterlagen
  • auf dem Postweg ab 9. November 2015 an das Institut für Sprachkunst der Universität für angewandte Kunst, 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 3
  • persönlich zwischen 9. und 11. Dezember 2015 jeweils von 10:00 bis 14:00 im Sekretariat des Instituts für Sprachkunst, 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 3
  • Einlangen der Bewerbungsunterlagen an der Universität für angewandte Kunst (auch bei postalischer Einreichung!) ausnahmslos bis spätestens 11. Dezember 2015 um 14:00

Umfang der Bewerbungsunterlagen
  • eigene(r) Text(e) in freier Thematik und freier Textkategorie (in deutscher Sprache!), abgeschlossene Texte oder Auszüge
  • maximal FÜNF A4-Seiten, mind. 11 Pt. Schriftgröße, eineinhalbzeiliger Abstand
  • ausschließlich in gedruckter Form auf Papier, keine digitalen Datenträger!
  • keine Mappen o. ä.
  • in vierfacher Ausführung
  • tabellarischer Lebenslauf in vierfacher Ausführung. Bitte ohne Foto!
  • das ausgefüllte Formular „Anmeldung zur Zulassungsprüfung“ in zweifacher Ausführung. Das Formular finden Sie auf der rechten Seite im Feld „Downloads“.

Der zweite Teil des Aufnahmeverfahrens für einen aufgrund der Bewerbungsunterlagen eingeschränkten Personenkreis findet vom 22. Februar bis 26. Februar 2016 statt.
  • Die zum zweiten Teil der Zulassungsprüfung zugelassenen BewerberInnen werden Ende Jänner 2016 per Email verständigt.
  • Der zweite Teil der Zulassungsprüfung besteht aus einer mehrstündigen schriftlichen Klausurarbeit und einem persönlichen Gespräch mit Mitgliedern der Prüfungskommission.

Es gibt keine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen. Die Nichtzulassung bedeutet bei der großen Anzahl der Einreichungen und der geringen Anzahl der Studienplätze kein grundsätzliches Qualitätsurteil. Feedback auf Texte und Begründung der Nichtzulassung ist leider nicht möglich.