Datenschutzbeauftragter
- Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen oder der Auftragsverarbeiter und aller Beschäftigten und Studierenden hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften
- Überwachung und Kontrolle über die Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften innerhalb der Universität für angewandte Kunst
- Überprüfung der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten
- Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und der diesbezüglichen Überprüfungen
- Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß DSGVO Art. 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen der Aufsichtsbehörde.
- Betroffene Personen können den Datenschutzbeauftragten zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen