Allgemeine Informationen
Das International Office versteht sich als Tor zur Welt für Studierende, Lehrende, Wissenschaftler*innen und das administrative
Personal. Durch seine global vernetzende Beziehungsarbeit, die auf Flexibilität und Wertschätzung basiert, fokussiert auf
die jeweilige Zielgruppe, gestaltet das International Office nachhaltig Internationalität als strategischen Grundpfeiler der
Angewandten. (...) Das International Office fördert niederschwellig, fair, transparent sowie divers und inklusiv Auslandsprojekte
sowie studienrelevante und berufliche/wissenschaftliche Erfahrung im internationalen Kontext durch Verschränkung von physischer
und virtueller Mobilität. (...) Mit über 120 internationalen Partnerinstitutionen, einem starken weltweiten Netzwerk, persönlichen
Kontakten und strategischen Kooperationen bietet das International Office allen Interessierten optimale Voraussetzungen und
Support für ihre eigenen Internationalisierungsvorhaben.
ERASMUS+ University Charta
Die Universität für angewandte Kunst Wien verfügt über die aktuelle ERASMUS+ Charta 2021-2027 für die angebotenen Programme
von ERASMUS+. Mit dem dazugehörigen Policy Statement stimmt die Universität für angewandte Kunst Wien der Internationalisierung
und Mobilität im universitären Bereich zu.
ERASMUS+ Studienmobilität („Europa“)
Auskunft im International Office. Öffnungszeiten: Di, 11-13, 14-17Uhr und nach Vereinbarung
- Voraussetzung: Ordentliche*r Studierende an der Universität für angewandte Kunst Wien, mindestens 2 abgeschlossene Semester im Bachelor
und 1 abgeschlossenes Semester im Master
- Wahl der Partneruniversität: Fachrichtungen und Deadlines checken, in Übereinstimmung mit dem Studium an der Universität für angewandte Kunst Wien. Des
Weiteren z.B. Lebenshaltungskosten, Sprachanforderungen, Klima, aktuelle politische Lage, etc.
- Vorlaufzeit und Anmeldung: Bis zu einem Jahr. Aufruf zur Anmeldung für das kommende Studienjahr im Dezember des Vorjahres.
RUNDE 1: Alle Destinationen offen, Anmeldung für zwei Wunschdestinationen jeweils 01. Februar für das folgende Studienjahr. In einem
Bewerbungslauf kann man sich NUR an einer Universität bewerben. Bei hoher Nachfrage für eine Destination erfolgt ein Auswahlgespräch.
RUNDE 2: "Restplätze" sind nach dem Auswahlgespräch (Anfang März) jederzeit, aber nur bis zur Deadline der jeweiligen Partnerinstitution,
verfügbar und werden „first come, first served“ vergeben.
- Fördersumme: EUR 420 bis EUR 520 monatlich (Orientierungshilfe ohne Gewährleistung: Grant Simulator) Förderantragstellung erfolgt nach Zusage der Partnerinstitution über das International Office.
- Studiendauer: 1 Semester/Trimester (Zuschuss für je 1 Semester/Trimester, Möglichkeit der Verlängerung um 1 Semester/Trimester in Abhängigkeit
der budgetären Bedeckbarkeit aus EU-Mitteln - sonst „Zero-Grant“ (Erasmus+ Status ohne finanziellen Zuschuss)
- Fördermonate (vorherig konsumierte Monate im selben Studienzyklus, auch an anderen Universitäten, werden abgezogen): Diplom: 24 Monate, Bachelor: 12 Monate, Master: 12 Monate, PhD: 12 Monate
- Mindeststudienleistung (Vollstudium): 3 ECTS-Punkte pro Monat, anzustreben sind 30 ECTS-Punkte pro Semester
Zusätzliche Stipendien (siehe auch Stipendien (Ausland) und Inklusionsunterstützungen für Auslandsmobilitäten)
- Top-Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit sowie für Studierende mit Kindern: EUR 250 monatlich (und/oder Echtkostenabrechnung Behinderung oder chronischer Krankheit)
- Top-Up Green-Travel: Hin- und Rückreise zum Aufenthaltsort muss mit einem nachhaltigeren Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft)
erfolgen: einmalig EUR 50 (Für Reisen unter 500km wird empfohlen, ein emissionsarmes Verkehrsmittel zu verwenden.)
- Studierende mit ökonomischen Hindernissen können zusätzlich um ein „Equality for Mobility“-Stipendium (EfM) ansuchen. Studienbeihilfenbezieher*innen können statt dem EfM bei ihrer Studienbehilfenbehörde um eine Auslandsbeihilfe ansuchen.
Weiterinskription / Erlass von Studiengebühren: Während des Mobilitätssemester müssen Studierende weiter an der Universität für angewandte Kunst Wien inskribiert bleiben
(ÖH-Beitrag). Für das jeweilige Semester, in das der Auslandsaufenthalt fällt, sind ab 2 Monaten sowohl im Gastland als auch
in Österreich keine Studiengebühren zu bezahlen. Sollte der Auslandsaufenthalt nicht realisiert werden können, müssen etwaige
Studiengebühren im Nachhinein zurückgezahlt werden.Verlängerungen sind nur von Winter- auf Sommersemester möglich. Von Sommersemester auf das folgende Wintersemester muss im Normalfall ein
neuer Antrag für dieselbe Universität eingebracht werden.
Internationale Studienaufenthalte mit Partnerschaft
Auskunft im International Office. Öffnungszeiten: Di, 11-13, 14-17Uhr und nach Vereinbarung
- Voraussetzung: Ordentliche*r Studierende an der Universität für angewandte Kunst Wien, mindestens 2 abgeschlossene Semester im Bachelor
und 1 abgeschlossenes Semester im Master
- Wahl der Partneruniversität: Fachrichtungen und Deadlines checken, in Übereinstimmung mit dem Studium an der Universität für angewandte Kunst Wien. Des
Weiteren z.B. Lebenshaltungskosten, Sprachanforderungen, Klima, aktuelle politische Lage, etc.
- Vorlaufzeit und Anmeldung: Bis zu einem Jahr. Aufruf zur Anmeldung für das kommende Studienjahr im Dezember des Vorjahres.
RUNDE 1: Alle Destinationen offen, Anmeldung für zwei Wunschdestinationen jeweils 01. Februar für das folgende Studienjahr. In einem
Bewerbungslauf kann man sich NUR an einer Universität bewerben. Bei hoher Nachfrage für eine Destination erfolgt ein Auswahlgespräch.
RUNDE 2: Restplätze sind nach dem Auswahlgespräch (Anfang März) jederzeit, aber nur bis zur Deadline der jeweiligen Partnerinstitution,
verfügbar und werden „first come, first served“ vergeben.
- Fördersumme: Studierende können sich zum 15.5. und zum 15.11. für das Auslandsstipendium bewerben. Studierende mit Behinderung oder chronischer
Krankheit, mit Betreuungspflichten im Ausland und/oder mit ökonomischen Hindernissen können zusätzlich um ein „Equality for
Mobility“-Stipendium ansuchen. Informationen unter Stipendien (Ausland). Studienbeihilfenbezieher*innen bewerben sich für das Auslandsstipendium und melden sich zusätzlich bei ihrer Studienbeihilfebehörde
für eine Auslandsbeihilfe.
- Studiendauer: 1 Semester/Trimester
- Fördermonate: offen (unabhängig von bereits konsumierten Erasmus+ Monaten)
- Mindeststudienleistung (Vollstudium): 3 ECTS-Punkte pro Monat sind anzustreben
Weiterinskription / Erlass von Studiengebühren: Während des Mobilitätssemester müssen Studierende weiter an der Universität für angewandte Kunst inskribiert bleiben (ÖH-Beitrag).
Für das jeweilige Semester, in das der Auslandsaufenthalt fällt, sind ab 2 Monaten sowohl im Gastland als auch in Österreich
keine Studiengebühren zu bezahlen. Sollte der Auslandsaufenthalt nicht realisiert werden können, müssen etwaige Studiengebühren
im Nachhinein zurückgezahlt werden.
Verlängerungen sind nur von Winter- auf Sommersemester möglich. Von Sommersemester auf das folgende Wintersemester muss im Normalfall ein
neuer Antrag für dieselbe Universität eingebracht werden.
Studienaufenthalte ohne Partnerschaft ("Freemover*innen")
Es ist auch möglich sich an einer Universität zu bewerben, die in keiner Partnerschaft zur Universität für angewandte Kunst
Wien steht. Diesen Aufenthalt müssen sich Studierende selbstständig organisieren. Es kann in diesen Fällen dazu kommen, dass
an der Gastinstitution Studiengebühren bezahlt werden müssen. Bei Zusage kann für Stipendien (Ausland) angesucht werden. Zusätzlich können sich Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Betreuungspflichten und
ökonomischen Hindernissen noch für das „Equality for Mobility“-Stipendium bewerben.
Für das jeweilige Semester/Trimester, in das der Auslandsaufenthalt fällt, sind ab 2 Monaten in Österreich keine Studiengebühren
zu bezahlen. Studierende müssen sich hierfür selbstständig rechtzeitig in der Studienabteilung mobil melden. Sollte der Auslandsaufenthalt
nicht realisiert werden können, müssen etwaige Studiengebühren im Nachhinein zurückgezahlt werden.
ERASMUS+ Praktika | Graduiertenpraktika
Auskunft im International Office. Öffnungszeiten: Di, 11-13, 14-17Uhr und nach Vereinbarung
- Voraussetzung: Ordentliche*r Studierende der Universität für angewandte Kunst Wien (EU- und EWR-Bürger*innen oder Drittstaatenangehörige,
welche seit mindestens 1 Jahr in einem EU-Land leben) können ein Praktikum beantragen.
oder: Graduiertenpraktika müssen unbedingt vor der Abschlussprüfung beantragt werden. Das Praktikum darf erst nach Abschluss des Studiums angetreten werden und muss spätestens 12 Monate nach der Abschlussprüfung
beendet sein. Während des Praktikums darf an keiner Hochschule eingeschrieben sein bzw. keinem Studium nachgegangen werden
(auch keine Beurlaubung).
- Auswahl des Praktikumsplatz: Praktika müssen selbst organisiert werden. Unter Erasmus Intern sind aktuelle Plätze gelistet. Bei Beantragung des Erasmus+ Zuschusses muss bereits die Zusage von dem Praktikumsplatz im
europäischen Ausland vorliegen. Die Universität für angewandte Kunst Wien kann keine Praktikumsplätze vermitteln.
- Fördersumme: EUR 570 bis 670 monatlich (Orientierungshilfe ohne Gewährleistung: Grant Simulator)
- Praktikumsdauer: min. 2 Monate, Zuschuss für 6 Monate, Möglichkeit der Verlängerung um max. 2 weitere Monate in Abhängigkeit der budgetären
Bedeckbarkeit aus EU-Mitteln - sonst „Zero-Grant“ (Erasmus+ Status ohne finanziellen Zuschuss)
- Fördermonate (vorherig konsumierte Monate im selben Studienzyklus, auch an anderen Universitäten werden abgezogen): Diplom: 24 Monate, Bachelor: 12 Monate, Master: 12 Monate, PhD: 12 Monate
- Arbeitsleistung: min. 30h / Woche
- Vorlaufzeit: 6-8 Wochen vor Praktikumsbeginn.
Zusätzliche Stipendien (siehe auch Stipendien (Ausland) und Inklusionsunterstützung für Auslandsmobilitäten)
- Top-Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit sowie für Studierende mit Kindern: EUR 250 monatlich (und/oder Echtkostenabrechnung bei Behinderung oder chronischer Krankheit)
- Top-Up Green-Travel: Hin- und Rückreise zum Aufenthaltsort muß mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft) erfolgen:
einmalig EUR 50 (Für Reisen unter 500km wird empfohlen, ein emissionsarmes Verkehrsmittel zu verwenden.)
- Studierende (exkl. Graduierte) mit ökonomischen Hindernissen können zusätzlich um ein Equality for Mobility-Stipendium ansuchen, auch Studienbeihilfebezieher*innen, da diese kein zusätzliches
Geld für ein Auslandspraktikum von ihrer Studienbeihilfenbehörde bekommen.
Weiterinskription / Erlass von Studiengebühren (exkl. Graduierte): Während des Mobilitätssemester müssen Studierende weiter an der Universität für angewandte Kunst Wien inskribiert bleiben
(ÖH-Beitrag). Für das jeweilige Semester, in das der Auslandsaufenthalt fällt, sind ab 2 Monaten sowohl im Gastland als auch
in Österreich keine Studiengebühren zu bezahlen. Sollte der Auslandsaufenthalt nicht realisiert werden können, müssen etwaige
Studiengebühren im Nachhinein zurückgezahlt werden.
Praktika international (außerhalb von ERASMUS+)
Studierende (exkl. Graduierte) können auch Praktika außerhalb des ERASMUS+ Programms machen. Sobald eine Zusage vorliegt,
kann ein Antrag für ein Auslandsstipendium gestellt werden. Zusätzlich können sich Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Betreuungspflichten im Ausland
und ökonomischen Hindernissen noch für ein „Equality for Mobility“-Stipendium bewerben.
Für das jeweilige Semester, in das der Auslandsaufenthalt fällt, sind ab 2 Monaten in Österreich keine Studiengebühren zu
bezahlen. Studierende müssen sich hierfür selbstständig rechtzeitig in der Studienabteilung mobil melden. Sollte der Auslandsaufenthalt
nicht realisiert werden können, müssen etwaige Studiengebühren im Nachhinein zurückgezahlt werden.
Blended Intensive Programs (BIP)
Eine Neuerung in der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 stellen die Blended Intensive Programs (BIP) dar. Durch diese soll
die Nutzung innovativer Lern- und Lehrmethoden gefördert und die Möglichkeiten der Online-Kooperation genutzt werden. Bei
einem BIP handelt es sich um die physische und virtuelle Mobilität einer Gruppe.
Was kann gefördert werden?
Die Entwicklung kurzer, intensiver und gemeinsamer Curricula und -Aktivitäten soll Studierenden und Lehrenden die Möglichkeit
bieten, eine kurze physische Gruppenmobilität (5-30 Tage) an einer Erasmus+ Partneruniversität kombiniert mit virtueller Phase
durchzuführen. Die Dauer der virtuellen Mobilitätsphase ist nicht vorgegeben und kann nach Bedarf variieren. Die physische
Mobilität kann an der aufnehmenden Einrichtung oder an einem anderen Ort im Gastland/Aufnahmeland stattfinden.Ein BIP muss von mindestens 3 Hochschuleinrichtungen, aus mindestens 3 verschiedenen Erasmus+ Programmländern, entwickelt und durchgeführt werden.Damit ein BIP stattfinden kann, müssen mindestens 15 Personen (Studierende und/oder Lehrende) teilnehmen (z.B: je 5 Teilnehmer*innen von 3 Universitäten).Geförderte Studierende müssen dabei mindestens 3 ECTS erzielen und für ihr Studium an der Heimatuniversität angekannt bekommen
können, die zum Abschluss ihres Studiums beitragen.Eine Teilnahme ist auf maximal 3 Mal pro Person limitiert um mehreren Personen die Möglichkeit zu geben an einer Kurzzeitmobiliät
teilzunehmen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Teilnehmenden aus Programmländern erhalten ihre Förderung von der jeweiligen entsendenden Hochschule für die physische Mobilitätsphase (5-30 Tage).Wenn also Studierende, Graduierte und Doktorand*innen der Angewandten im Rahmen eines BIPs an eine Partneruniversität (Inter-Institutional
Agreement muss vorhanden sein) gehen, erhalten sie folgende Förderraten:
- Tag 1-14: 70 EUR/Tag
- Tag 15-30: 50 EUR/Tag
- Nachhaltiges Reisen: einmalig 50 EUR plus einmalig bis zu 2 zusätzliche Tage
- Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen können einmalig zusätzlich 100 EUR erhalten plus Reisekosten nach Distanz (Reisekosten
für Hin- und Rückfahrt).
- Hochschulpersonal erhält wird über ERASMUS+ Dienstreise abgerechnet.
Weitere Informationen und Abwicklung im International Office
Austausch an Partneruniversitäten im Doktorat
Für Kontaktinformationen zu einer entsprechenden Partneruniversität, Formulare oder weitere Informationen können Sie sich
an das International Office wenden.
ERASMUS+ Kurzzeitmobilität (5 bis 30 Tage) - Studienaustausch
- Fördersumme: Tag 1-14: EUR 70/Tag, Tag 15-30: EUR 50/Tag, Nachhaltiges Reisen: einmalig EUR 50 plus einmalig bis zu 2 zusätzliche Tage, Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen können einmalig zusätzlich EUR 100 erhalten
plus Reisekosten nach Distanz (Reisekosten für Hin- und Rückfahrt)
- Leistungsnachweis: Es müssen keine ECTS-Punkte erreicht werden.
Bewerbungsformalitäten
- Zusage der Partneruniversität, bevor ein Mobilitätszuschuss beim International Office beantragt werden kann. Die Aufnahme an der Gastinstitution muss von
den Studierenden selbst organisiert werden.
- Genehmigung des/der Doktoratsbetreuer*in - vor und nach dem Aufenthalt
ERASMUS+ Langzeitmobilität (2-12 Monate bzw. 1-2 Semester) - Studienaustausch, Praktikum, Graduiertenpraktikum
- Fördersumme: EUR 420 bis 520 monatlich (Studienaustausch) bzw. EUR 570 bis 670 (Praktikum) monatlich
- Leistungsnachweis: Es müssen min. 3 ECTS pro Monat anerkannt werden. Hierfür müssen Lehrveranstaltungen an der Gastinstitution besucht und anerkannt
werden. Die Anerkennung erfolgt durch das Studiendekanat.
Bewerbungsformalitäten
- Zusage der Partneruniversität, bevor für ein Mobilitätszuschuss beim International Office beantragt werden kann. Die Aufnahme an der Gastinstitution muss
von den Studierenden selbst organisiert werden!
- Genehmigung des/der Doktoratsbetreuer*in - vor und nach dem Aufenthalt
- Das Graduiertenpraktikum muss vor Exmatrikulation beantragt werden.
Internationaler Austausch - Studienaustausch, Praktikum
- Fördersumme: Es kann für das Auslandsstipendium und das Equality for Mobility-Stipendium angesucht werden.
- Leistungsnachweis: Es müssen keine ECTS-Punkte erreicht werden.
- Partneruniversität ist keine Voraussetzung
Bewerbungsformalitäten: https://www.dieangewandte.at/studium/auslandsaufenthalte/stipendien
Studierende und Graduierte auf Mobilität im ERASMUS+-Programm (Studierendenmobilität und Praktikum)
Studierende und Graduierte mit Kind(ern) auf Mobilität und/oder Studierende mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen
Beeinträchtigungen und für Studierende bei den Barrieren vorlegen, die Mehrkosten verursachen, die im Rahmen des Erasmus+ Programms auf Mobilität gehen, haben die Möglichkeit auf eine zusätzliche Förderung.
Top-up für Studierende mit mobilen Kind(ern)
Fördersumme: Langzeitmobilität: monatlich EUR 250.-, Kurzzeitmobilität: 1-14 Tage: einmalig EUR 100, 15-30 Tage: EUR 150.-
Einreichung (mindestens acht Wochen vor dem Aufenthalt): Die Einreichung erfolgt über das digitale Bewerbungsformular für Erasmus+ Mobility Support über Move On, zusätzlich innerhalb
des Antrags sind folgende Dokumente hochzuladen: Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder UND Nachweis, dass das Kind/die Kinder mobil sind (z.B. Aufenthaltsbestätigung der Gastinstitution, Reiserechnungen, etc.). Der Nachweis kann nachgereicht werden.
Top-up* für Behinderung oder chronische Erkrankung
Fördersumme: Langzeitmobilität: monatlich EUR 250.-, Kurzzeitmobilität: 1-14 Tage: einmalig EUR 100, 15-30 Tage: EUR 150.-
Einreichung (mindestens acht Wochen vor dem Aufenthalt): Die Einreichung erfolgt über das digitale Bewerbungsformular für Erasmus+ Mobility Support über Move On, zusätzlich innerhalb
des Antrags sind folgende Dokumente hochzuladen: Kopie des Behindertenausweises oder Kopie des ärztlichen Attests (nicht älter als drei Monate, gegebenenfalls gelten auch ältere Atteste)
Nota bene: Mehrkosten sind erforderlich, um für das Top-Up anzusuchen. Siehe "Welche Kosten können nicht übernommen werden?"
Inclusion Support* für alle Studierenden, bei denen eine Barriere vorliegt, die größere Mehrkosten verursacht
Fördersumme: Echtkosten werden erstattet.
Einreichung (Die Bewerbung wird zusammen mit dem International Office ausgefüllt. Ein Termin ist mindestens 12 Wochen vor der Mobilität
zu vereinbaren): Kopie des Behindertenpass oder Kopie des ärztliches Attests (nicht älter als 3 Monate, gegebenenfalls gelten auch ältere Atteste), Kostenvoranschläge (bzw. Ausdrucke von Internetrecherchen über Angebote zu den voraussichtlich entstehenden Mehrkosten). Siehe auch "Welche Kosten können nicht übernommen werden?"
Übersicht der Institutionen: Institutions | Inclusive MobilityOeAD-Webseite: https://erasmusplus.at/de/hochschulbildung/mobilitaet/inklusion*Welche Kosten können beispielsweise nicht übernommen werden?
- Kosten, die von (Kranken-)Versicherungen getragen werden. Zum Beispiel: Medikamente, medizinische Behandlungen etc.
- Therapiekosten: Außer es liegt ein Nachweis vor, dass die Kosten im Gastland höher sind als im Entsendeland und, dass die
(Kranken-)Versicherung sowie der zu bezahlende Selbstbehalt im Entsendeland die Kosten im Ausland nicht decken. Dann kann
der Differenzbetrag vom Inclusion Support übernommen werden.
- Kosten, die Erasmus+ Teilnehmer/innen auch ohne Mobilität regulär im Land der Entsendeeinrichtung anfallen. Zum Beispiel:
Selbstbehalt etc.
- Kosten, die von anderen Stellen übernommen werden.
- Reisekosten der mobilen Erasmus+ Teilnehmer*innen (ab Call 2024). Diese werden vom regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss gedeckt.
Fallen höhere Reisekosten an, die direkt mit der Behinderung oder der chronischen Krankheit in Zusammenhang stehen, ist eine
Förderung der zusätzlichen Kosten möglich (im Vergleich zu Reisekosten von Erasmus+ Teilnehmer*innen ohne Behinderung oder
ohne chronische Krankheit).
Eine zusätzliche Förderung für Studierende (exkl. Graduierte) mit ökonomischen Hindernissen im Erasmus+ Programm gibt es nicht, weshalb die Studierenden (Studienbeihilfebezieher*innen nur ausnahmsweise) zweimal im Jahr für das uniinterne „Equality for Mobility“-Stipendium einreichen können. Studienbeihilfebezieher*innen können in jedem Fall bei ihrer Studienbeihilfebehörde für eine Auslandsbeihilfe (exkl. Praktikum) ansuchen.
Studierende auf Mobilität im internationalen Ausland (Studienmobilität)
Studierende mit Betreuungspflichten (während des Auslandsaufenthalts), mit körperlichen, psychischen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen
und/oder ökonomichen Hindernissen, die im Rahmen des Internationalen-Austausch-Programms (Langzeitmobilität) auf Mobilität sind, können zweimal im Jahr zusätzlich
zum Auslands- oder BMBWF-Auslandsstipendium für das „Equality for Mobility“-Stipendium einreichen. Studienbeihilfebezieher*innen
können für das Auslands- oder BMBWF-Stipendium einreichen, werden aber gebeten statt dem „Equality for Mobility“-Stipendium
bei der Studienbeihilfebehörde für eine Auslandsbeihilfe anzusuchen.Link zu den Stipendien: Stipendien (Ausland) - dieAngewandte
Sonstige Mobilitäten im Ausland
Studierende mit Betreuungspflichten (während des Auslandsaufenthalts), mit körperlichen, psychischen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen
und/oder ökonomichen Hindernissen, können für das Auslandsstipendium und Equality for Mobility-Stipendium ansuchen, wenn sie internationale Praktika und sonstige
Auslandsaufenthalte für Kurz- und Langzeitmobilitäten realisieren.Link zu den Stipendien: Stipendien (Ausland) - dieAngewandte