Studiendekan
Konrad StrutzLiddy Scheffknecht (Stellvertretung)
Dienstag 11:00 - 13:00 und Donnerstag 11:00 - 13:00
nach Terminvereinbarung per EMail
Büro des Studiendekans: Oskar-Kokoschka-Platz 2, Ferstel-Trakt, Erdgeschoß
Für Anträge auf Anerkennung ("Anrechnung") von Prüfungen nutzen Sie bitte das Formular "Antrag auf Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen" in der rechten Spalte. Anträge können in Papierform (keine Originaldokumente!) sowie per EMail (anerkennungen@uni-ak.ac.at und studiendekan@uni-ak.ac.at) eingereicht werden.
Anträge auf Anerkennung von Prüfungen gelten als vollständig, wenn sie zumindest:
-
ein vollständig und ordnungsgemäß ausgefülltes sowie unterschriebenes Antragsformular (Download in der rechten Spalte), mit allen erforderlichen Einträgen, u.a. absolvierte Lehrveranstaltungen und für die Anerkennung beabsichtigte Prüfungsfächer aus dem Curriculum,
-
einen gültigen Nachweis (Sammel- oder Einzelzeugnis bzw. Transcript of Records) über alle anzuerkennenden Prüfungen,
-
Inhaltsangaben, Beschreibungen oder Quellen der zugehörigen Lehrveranstaltungen bzw. Bestätigungen von Berufserfahrungen,
-
und ggf. einen zuvor ausgestellten Vorausbescheid.
Unvollständige Anträge auf Anerkennung werden zurückgewiesen.
Die Bearbeitung von Anträgen erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens und kann mitunter eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Beschleunigte Verfahren bzw. eine Umreihung sind nicht möglich, da annähernd alle Anträge als dringend übermittelt werden. Der vorgesehene Bearbeitungszeitraum nach UG § 78 Abs. 4 beträgt zwei Monate - dieser wird in der Regel jedoch unterschritten.
Einmal erfolgte Anerkennungen können nicht mehr verschoben werden, d.h. die jeweiligen ECTS sind durch die Anerkennung dauerhaft einem bestimmten Prüfungsfach in der Studienplananalyse zugeordnet!
Beurlaubungen vom Studium bedürfen einer Begründung. Mögliche Beurlaubungsgründe werden durch § 67 Abs. 1 UG 2002 sowie die Satzung der Universität für angewandte Kunst Wien definiert. Nutzen Sie bitte das Formular Antrag auf Beurlaubung in der rechten Spalte und fügen Sie die Bestätigung(en) des Beurlaubungsgrundes bei. Während einer Beurlaubung ist nicht möglich, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Arbeiten zur Begutachtung einzureichen oder Prüfungen abzulegen.
Bei Anfragen um einen Termin für die Sprechstunde geben Sie bitte Folgendes bekannt: